Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ab Juli 2026
Geschrieben von Clara Hayes · 6.7.2026

Neuer Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ab Juli 2026

Christian Hochgrebe übernimmt zum 1. Juli 2026 den Vorsitz im Verwaltungsrat der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder und folgt damit auf Sandro Kirchner, der turnusgemäß ausscheidet, während die Behörde gleichzeitig die erste umfassende Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet.
Die jährliche Rotation im Verwaltungsrat sorgt für einen regelmäßigen Wechsel an der Spitze und Hochgrebe bringt Erfahrung aus der Landespolitik mit, die nun in die Leitung der zentralen Aufsichtsbehörde für Glücksspiel in Deutschland einfließt.
Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021
Die Behörde richtet ihren Fokus auf die erste vollständige gesetzliche Überprüfung des 2021 in Kraft getretenen Staatsvertrags, bei der Werberichtlinien, Einzahlungslimits, Verbraucherschutzmaßnahmen und verantwortungsvolles Spielen im Mittelpunkt stehen, während grundlegende Beschränkungen wie das Einsatzlimit von einem Euro bei Online-Slots unverändert bleiben.
Experten der GGL sammeln Daten aus den vergangenen Jahren, um einen detaillierten Bericht zu erstellen, der den Bundesländern bis Ende 2026 vorliegen soll, und dabei fließen sowohl statistische Auswertungen als auch praktische Erfahrungen aus der Lizenzvergabe ein.
Schwerpunkte der Überprüfung und bestehende Regelungen
Im Zuge der Evaluierung untersuchen die Verantwortlichen Werbebeschränkungen auf ihre Wirksamkeit, prüfen die Höhe von Einzahlungslimits im Hinblick auf Spielerschutz und analysieren bestehende Mechanismen zur Prävention von Spielsucht, wobei alle Ergebnisse in den Bericht einfließen, der anschließend politisch diskutiert wird.
Das Einsatzlimit von einem Euro pro Spin bei virtuellen Automatenspielen bleibt als Kernregelung erhalten, und Beobachter der Branche weisen darauf hin, dass Änderungen an dieser Stelle nicht Teil der aktuellen Überprüfung sind, sondern weiterhin als festes Element des regulatorischen Rahmens gelten.

Verbraucherschutzorganisationen und Lizenznehmer liefern Stellungnahmen, die in die Bewertung einbezogen werden, und die GGL koordiniert diese Beiträge, um ein ausgewogenes Bild der Auswirkungen des Vertrags zu zeichnen.
Durchsetzung gegen illegale Anbieter bleibt Priorität
Parallel zur Evaluierung setzt die Behörde ihre Bemühungen gegen nicht lizenzierte Glücksspielanbieter fort und nutzt dabei technische sowie rechtliche Instrumente, um den Marktanteil legaler Angebote weiter zu stärken.
Die Maßnahmen umfassen die Sperrung illegaler Plattformen, die Zusammenarbeit mit Zahlungsdienstleistern und die Information der Öffentlichkeit über Risiken bei nicht regulierten Angeboten, während Hochgrebe diese Linie als kontinuierliche Aufgabe der Behörde bestätigt.
According to the official press release der Behörde werden diese Aktivitäten unabhängig vom Führungswechsel fortgeführt und in den kommenden Monaten weiter ausgebaut.
Ausblick auf die kommenden Aufgaben
Die Übergabe des Vorsitzes erfolgt nahtlos innerhalb des etablierten Rotationssystems, und Hochgrebe wird die laufenden Projekte sowie die Vorbereitung des Evaluierungsberichts unmittelbar übernehmen.
Die Bundesländer erwarten bis zum Jahresende 2026 einen umfassenden Bericht, der als Grundlage für mögliche Anpassungen am bestehenden Regelwerk dienen kann, ohne dabei die grundlegenden Schutzmechanismen des Vertrags infrage zu stellen.
Fazit
Der Wechsel an der Spitze des Verwaltungsrats markiert einen Routinevorgang innerhalb der GGL und fällt mit der intensiven Vorbereitung auf die erste gesetzliche Evaluierung des GlüStV 2021 zusammen, bei der Werbung, Limits und Schutzmaßnahmen analysiert werden, während das Einsatzlimit und die Durchsetzung gegen illegale Anbieter weiterhin im Fokus stehen.